SCHWERPUNKTE

SchwerpunktmäSSig bearbeiten wir die Bereiche Steuerrecht, insbesondere

  • Einkommensteuerrecht,
  • Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht,
  • Besteuerung der Personengesellschaften,
  • Kraftfahrzeugsteuerrecht

sowie Steuerstrafrecht,

  • Selbstanzeige,
  • tatsächliche Verständigung,
  • formelles Steuerstrafverfahren.

Unsere Dienstleistungen beinhalten die langfristige Beratung und Betreuung von Privatleuten, Mittel-, Klein- und Handwerksbetrieben sowie Freiberuflern, in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts und den übrigen Rechtsgebieten im Überschneidungsbereich mit dem Steuerrecht. So fließen in arbeits-, familien- und gesellschaftsrechtliche Lösungs- und Gestaltungsmodelle und Verträge steuerrechtliche Erkenntnisse ebenso ein, wie im Bereich des Erbrechts in testamentarische oder erbvertragliche Lösungen. Weitere Überschneidungen der Rechtsgebiete bearbeiten wir, wenn wir Familienunternehmen beim Generationsübergang beraten und vertreten.